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   VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854   

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VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854 (https://dejure.org/2014,8181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854 (https://dejure.org/2014,8181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2014 - 10 ZB 11.2854 (https://dejure.org/2014,8181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Dementsprechend gelten für die Prognose der Wiederholungsgefahr bei bedrohten Rechtsgütern mit hervorgehobener Bedeutung eher geringere Anforderungen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16).

    Auch in solchen Fällen genügt aber für die Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht jede auch nur entfernte Möglichkeit der Begehung weiterer Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16; U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16, U.v. 11.6.1996 - 1 C 24.94 - juris Rn. 26).

    Berücksichtigt man diese Einschätzung des Zeugen, die durch das Verhalten des Klägers seit der letzten Tat im April 2001 bestätigt wird, so fehlt es selbst in Anbetracht der schweren Folgen, die erneute vergleichbare Straftaten für die in der Wertordnung des Grundgesetzes einen sehr hohen Rang einnehmenden Schutzgüter der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen und psychischen Integrität (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 15) haben könnten, an Anhaltspunkten dafür, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Klägers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht.

    Diese reicht aber auch bei Gefahren für hochrangige Rechtsgüter für die Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16).

    Zwar ist es zutreffend, dass es sich bei den durch die Straftaten des Klägers beeinträchtigten Schutzgütern der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen und psychischen Integrität um Rechtsgüter handelt, die in der Wertordnung des Grundgesetzes einen sehr hohen Rang einnehmen (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 15), und dass die Gefahr solcher Straftaten, insbesondere wenn sie sich gegen Kinder richten, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. BVerwG, U.v. 27.10.1978 - 1 C 91.76 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Sie stellen bei der im Rahmen einer Ausweisung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG zu treffenden Prognose, ob schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16; U.v. 11.6.1996 - 1 C 24/94 - juris Rn. 26), ein wesentliches Indiz dar.

    Die im Rahmen einer Ausweisung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG aus spezialpräventiven Gründen zu treffende Gefahrenprognose setzt voraus, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16; U.v. 11.6.1996 - 1 C 24/94 - juris Rn. 26).

    Auch in solchen Fällen genügt aber für die Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht jede auch nur entfernte Möglichkeit der Begehung weiterer Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16; U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16, U.v. 11.6.1996 - 1 C 24.94 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Sie stellen bei der im Rahmen einer Ausweisung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG zu treffenden Prognose, ob schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16; U.v. 11.6.1996 - 1 C 24/94 - juris Rn. 26), ein wesentliches Indiz dar.

    Die im Rahmen einer Ausweisung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG aus spezialpräventiven Gründen zu treffende Gefahrenprognose setzt voraus, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16; U.v. 11.6.1996 - 1 C 24/94 - juris Rn. 26).

    Auch in solchen Fällen genügt aber für die Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht jede auch nur entfernte Möglichkeit der Begehung weiterer Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16; U.v. 13.1.2009 - 1 C 2.08 - juris Rn. 16, U.v. 11.6.1996 - 1 C 24.94 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Sie haben dabei auch sonstige, den Strafgerichten möglicherweise nicht bekannte oder von ihnen nicht beachtete Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 17; U.v. 2.9.2009 - 1 C 2.09 - juris Rn. 18; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23).

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten ernsthaft droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ebenso wie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 16; vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts BVerwG, U.v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - juris Rn. 12 ff.).

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Ist die angefochtene Entscheidung damit aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390- juris Rn. 12).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.1362 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Beklagte einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Im Hinblick darauf, dass er sich wegen seines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts auf den Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen könne, dürfe er aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur aufgrund einer umfassenden Abwägung der Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung ausgewiesen werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten ernsthaft droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ebenso wie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 16; vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts BVerwG, U.v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Sie haben dabei auch sonstige, den Strafgerichten möglicherweise nicht bekannte oder von ihnen nicht beachtete Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 17; U.v. 2.9.2009 - 1 C 2.09 - juris Rn. 18; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2014 - 10 ZB 11.2854
    Im Rahmen der insoweit anzustellenden Prognose gilt dabei ein differenzierender, mit zunehmendem Ausmaß des Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

  • VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 14.1741

    Eine Verpflichtung des Gerichts, die mündliche Verhandlung zu vertagen anstatt

    Denn ist dieses Urteil wie hier in Bezug auf die Abweisung der die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis betreffenden Klage auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 10 ZB 14.2534

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen;

    Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben aber eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen, sind an die Feststellungen der Strafgerichte nicht gebunden und können aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage, aufgrund eines längerfristigen Prognosezeitraums und einer anderen, eigenständigen Würdigung der Gesamtumstände wie hier zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (BayVGH, B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 10 m.w. Rspr-nachweisen).

    Auch hat das Verwaltungsgericht bei seiner Prognose zu Recht darauf abgestellt, dass bei bedrohten Rechtsgütern mit hervorgehobener Bedeutung wie insbesondere dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) geringere Anforderungen an die zu fordernde Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gelten (BayVGH, B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

    Denn ist dieses wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (stRspr; vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.632 - juris Rn. 11; B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9; B.v.16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Denn ist dieses wie hier hinsichtlich der Frage der Wiederholungsgefahr auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9; B.v.16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 B 13.529

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; schwere

    Zudem stellt die Entscheidung der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts A. beim Amtsgericht L. im Beschluss vom 16. Oktober 2009, mit der nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe beim Kläger Führungsaufsicht für die Dauer von fünf Jahren angeordnet wurde, weil nicht gemäß § 68f Abs. 2 StGB zu erwarten sei, dass der Kläger ohne diese Maßregel keine Straftaten mehr begehen werde, ein bei der ausländerrechtlichen Prognose mit zu berücksichtigendes Indiz dar (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.632

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Denn ist dieses wie hier hinsichtlich der Frage der Wiederholungsgefahr auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 12.2448 - juris Rn. 9; B.v.16.12.2014 - 10 ZB 14.1741 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 ZB 12.1095

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Adoption nach den

    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 12.2448

    Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; ernstliche

    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 ZB 12.2312 - juris Rn. 16; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 ZB 12.2312

    Aufenthaltserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

    Denn ist das angefochtene Urteil wie hier auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 8; B.v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 22; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 12; B.v. 6.3.2014 - 10 ZB 11.2854 - juris Rn. 27).
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